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Erblegitimation

Sehr geehrte ,

wir möchten Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen.


Wir benötigen im nächsten Schritt eine Erblegitimation, z.B. einen Erbschein. Wir bitten Sie uns ein solches Dokument bei Erhalt in Kopie per E-Mail zuzusenden.


Im Falle einer ungeteilten Erbengemeinschaft muss diese ein einzelnes Mitglied zur Übernahme der von der erblassenden Person bei BERGFÜRST verwalteten Vermögensgegenstände bevollmächtigen und dies BERGFÜRST schriftlich mitteilen.

Das Schreiben der Erbengemeinschaft muss die nachfolgenden Angaben beinhalten:
• Namen und Kontaktdaten aller Mitglieder der Erbengemeinschaft
• Nennung der verfügungsberechtigten Person
• Name und Kontaktdaten (inkl. E-Mail-Adresse) der verfügungsberechtigten Person
• Beschreibung der Erbsache (bei BERGFÜRST verwaltete Vermögensgegenstände)
• Genaue Definition der Rechte des Verfügungsberechtigten (z.B. Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände der erblassenden Person und somit die Berechtigung, alle Finanzentscheidungen, die ein Account bei BERGFÜRST ermöglicht, vorzunehmen)
• Die Unterschriften aller Mitglieder der Erbengemeinschaft

Zusätzlich müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft eine Kopie der Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises bereitstellen und zusammen mit dem Beschluss an BERGFÜRST übermitteln. Eine digitale Übermittlung der erforderlichen Dokumente ist ausreichend.

Die aus dem Beschluss hervorgehende verfügungsberechtigte Person muss im Anschluss einen eigenen Account bei BERGFÜRST eröffnen und dort eine Bankverbindung für Auszahlungen hinterlegen. Der Übertrag der Vermögensgegenstände erfolgt durch BERGFÜRST. Nach erfolgreicher Legitimation der verfügungsberechtigten Person wird der Account freigeschaltet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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